Beurlaubung

Sollte es vorkommen, dass Ihr Kind einmal aus einem wichtigen Grund vom Unterricht beurlaubt werden muss, stellen Sie bitte mindestens 2 Wochen vorher einen Antrag. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen können schriftlich oder mündlich mit den Klassenlehrern Ihres Kindes abgesprochen werden. Eine Beurlaubung darüber hinaus muss in jedem Fall schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.

Eine Beurlaubung vor und nach den Ferien ist nicht möglich.

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Anrede

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